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Lastenrad Förderung: So sicherst du dir Zuschüsse und Kaufprämien.

Lastenrad Förderung: So sicherst du dir Zuschüsse und Kaufprämien.
von Yannick
Aktualisiert am: 1.10.2023
Fotos: The Cycleverse, iStock
Der Staat, verschiedene Bundesländer, Kommunen und Städte fördern unabhängig voneinander den Kauf von (elektrischen) Lastenrädern. Worauf du hierbei als Privatperson oder Gewerbetreibender achten musst, erfährst du in diesem Ratgeber.

In Zeiten des Klimawandels und steigender Energiekosten rücken nachhaltige Fortbewegungsmittel immer mehr in deinen Fokus. Vor allem das Lastenrad gilt als eine der vielversprechendsten Alternativen zu herkömmlichen Verkehrsmitteln. Mit einem Lastenrad kannst du einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen leisten und bist gleichzeitig sportlich aktiv. Doch Lastenräder sind nicht ganz günstig.

In diesem Leitfaden bieten wir dir einen umfassenden Überblick aller Fördermöglichkeiten für Lastenräder in Deutschland. Dabei haben wir die Förderungen nach Programmen auf Bundes-, Landes- und Kommunal-Ebene sortiert. Wenn du über den Kauf eines neuen Lastenrad nachdenkst, dann hilft dir dieser Leitfaden dabei, die Vorteile der Förderung voll auszuschöpfen.

Die Rolle von Lastenrädern in der urbanen Mobilität.

Das Foto zeigt einen Mann, der auf seinem Cargo Bike schwere und große Kisten transportiert.

In modernen Städten, in denen der Verkehr und die Umweltbelastung ständig zunehmen, spielen Lastenräder eine immer wichtigere Rolle. Sie bieten nicht nur eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Verkehrsmitteln, sondern auch eine effiziente Lösung für viele logistische Herausforderungen im städtischen Raum.

Vorteile von Lastenrädern im städtischen Verkehr

  • Lastenräder produzieren keine Emissionen und tragen so dazu bei, die Luftqualität in Städten zu verbessern.
  • Aufgrund ihrer kompakten Größe können sie leicht durch den Verkehr navigieren und Staus vermeiden.
  • Ohne Treibstoffkosten und mit geringeren Wartungskosten sind sie oft wirtschaftlicher als motorisierte Fahrzeuge.
  • Sie bieten eine praktische Lösung für den Transport von Waren, Lebensmitteln oder sogar Kindern in städtischen Gebieten.
  • Mit Lastenrädern bist du an der frischen Luft und sportlich aktiv.

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Zu den Lastenrädern:

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Zu den E-Lastenrädern:

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Lastenrad Förderung in Deutschland.

In der heutigen Zeit, in der der Bedarf an nachhaltigen und umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wächst, gewinnt die Förderung von Lastenrädern immer mehr an Bedeutung.

Zum einen dienen Förderungen als Anreiz für Einzelpersonen und Unternehmen, in Lastenräder zu investieren. Sie erleichtern den finanziellen Aufwand und machen diese umweltfreundliche Alternative attraktiver im Vergleich zu herkömmlichen Verkehrsmitteln. Zudem signalisieren sie das Engagement von Gemeinden und Regierungen, den Wandel hin zu einer grüneren Mobilität zu unterstützen.

Durch die verschiedenen Förderprogramme steigt nicht nur der Verkauf von Lastenrädern, sondern es entsteht auch ein Bewusstseinswandel in der Gesellschaft. Wenn immer mehr Menschen Lastenräder auf den Straßen sehen, werden sie neugierig und erkennen deren Potenzial. Dies führt zu einer positiven Rückkopplungsschleife, bei der die Popularität von Lastenrädern weiter wächst, was wiederum den Druck auf Städte und Gemeinden erhöht, ihre Infrastruktur anzupassen und Lastenräder noch stärker zu fördern.

Um die Anschaffung von Lastenrädern attraktiver zu gestalten, bieten sowohl der Bund als auch einzelne Bundesländer und Städte verschiedene Förderprogramme an. In diesem Beitrag geben wir dir einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten in Deutschland.

Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Förderungen sind nach Gebiet gegliedert. Angefangen mit den bundesweit gültigen Zuschüssen, folgen dann die landesweiten Förderungen. Am Ende listen wir alle lokal erhältlichen Programme pro Stadt. Sollte deine Stadt momentan keine eigene Förderung anbieten, dann kannst du immer noch nach Förderoptionen in deinem Bundesland schauen und auch umgekehrt. Wenn du die Voraussetzungen für eine bundesweite Förderung erfüllst, dann hast du Glück und profitierst, komplett unabhängig von deinem Wohnort.

Die Förderprogramme lassen sich in den allermeisten Fällen nicht kombinieren. Daher solltest du bei mehreren möglichen Optionen, die Konditionen und Vorteile genau vergleichen bevor du dich für ein Programm entscheidest. 

Bundesweite Förderungen.

BAFA

Die Grafik zeigt das BAFA Logo.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Hierbei sind Unternehmen, Kommunen, Körperschaften und Vereine antragsberechtigt. Die Förderung beträgt bis zu 2.500,00 Euro und setzt den Kauf von Elektro-Lastenrädern oder E-Lastenanhängern voraus.

Wer kann von der BAFA-Förderung profitieren?

  • Kommunen, dazu zählen Städte, Gemeinden und Landkreise.
  • Unternehmen, die kommunal beteiligt sind.
  • Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise Hochschulen.
  • Private Firmen, unabhängig von ihrer spezifischen Rechtsform – darunter fallen auch Genossenschaften und selbständig Erwerbstätige.
  • Vereine und Verbände, die rechtsfähig sind.

Achtung: Privatpersonen werden bei der Anschaffung eines E-Lastenrads nicht gefördert. Um dennoch in den Genuss der Förderung zu kommen, kannst du deinen Arbeitgeber oder befreundete Selbstständige fragen, ob sie das Lastenrad für dich kaufen und dir zur Verfügung stellen können.

Was genau wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit Elektroantrieb, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen. Das Produkt muss:

  • durch Muskelkraft angetrieben werden,
  • mindestens zwei Räder haben,
  • über eine feste Lastentransportvorrichtung verfügen,
  • eine max. Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen,
  • serienmäßig und fabrikneu sein,
  • eine Mindest-Nutzlast von 120 kg haben,
  • und ein größeres Transportvolumen als normale Fahrräder aufweisen.

Hinweis: Lastenräder und -anhänger, die nur zum Personentransport dienen (z. B. Rikschas) oder nur für private Zwecke (z. B. Einkäufe, Arbeitswege) eingesetzt werden, sind nicht förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendungsberechnungen basieren in der Regel auf den förderfähigen, projektbezogenen Ausgaben. Die Höhe der Förderung beträgt dabei 25 Prozent der Anschaffungskosten, allerdings höchstens 2.500,00 Euro pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger.

Beispiel:

Ein E-Lastenfahrrad soll für 3.750,00 Euro (netto) gekauft werden.

3.750,00 Euro x 0,25 (25 %) = 937,50 Euro.

In diesen Fall spart der Käufer knapp 1.000,00 Euro durch den BAFA-Förderzuschuss.

Welche Finanzierungsarten sind zulässig?

  • Direktkauf: Problemlos möglich.
  • Ratenkauf: Erlaubt, sofern sich der Vertrag klar auf die genehmigte/geförderte Einheit bezieht.
  • Mietkauf: Dann erlaubt, sofern der Eigentumsübergang innerhalb von drei Jahren nach Inbetriebnahme im Vertrag festgelegt ist und dieser sich klar auf die genehmigte/geförderte Einheit bezieht.
  • Leasing: Grundsätzlich nicht erlaubt.

Die Anmeldung zur BAFA-Förderung und mehr Information findest du hier.

Auch wenn die BAFA-Förderung grundsätzlich sehr attraktiv ist, gibt es auch noch andere Förderungsarten, die den Kauf deines Lastenrads subventionieren. Je nach Bundesland oder Stadt könnte die Förderung sogar höher ausfallen. Viele Städte und Bundesländer fördern auch Privatpersonen bzw. die Anschaffung für private Zwecke, was eine gute Alternative zur bundesweiten BAFA-Förderung darstellt.

Aktion Mensch – Mobil mit Rad

Die Grafik zeigt das Aktion Mensch Logo.

Wer kann von der Förderung profitieren?

Die Förderung „Mobil mit Rad“ von Aktion Mensch ist speziell für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung ausgelegt. Das Hauptziel ist es, ihre Mobilität und damit ihre Unabhängigkeit und Selbstbestimmung zu fördern. Antragsberechtig sind jedoch nicht Einzelpersonen mit Behinderung, sondern Institutionen, Firmen, Gemeinden etc., die die Räder dann Menschen mit Behinderung bereitstellen.

Förderanträge können vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2025 gestellt werden.

Was genau wird gefördert?

Das Förderprogramm „Mobil mit Rad“ unterstützt:

1. Die Anschaffung oder Anmietung gemeinschaftlich genutzter spezieller Fahrradtypen (mit oder ohne Elektroantrieb), einschließlich:

  • Rollstuhlbeförderungsräder
  • Parallel-Tandems
  • Dreirad-Tandems
  • Dreirad-Fahrräder
  • Rikschas
  • Lastenfahrräder und
  • Handbikes.

2. Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing.

3. Zusätzlich sind Kosten für Sicherheitsausstattung, Fahrradnavigationsgeräte, zusätzliche Akkus, Reparaturkosten, den Bau/Umbau von witterungs- und diebstahlsicheren Stellplätzen und Maßnahmen zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, einschließlich Fahr- und Sicherheitstrainings, förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 20.000,00 Euro können mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr und ohne Eigenmittel beantragt werden. Die Gesamtkosten dürfen jedoch maximal 25.000,00 Euro pro Vorhaben betragen.

Welche Finanzierungsarten sind zulässig?

Gefördert werden können die Anschaffung oder Anmietung von neuen oder gebrauchten speziellen Fahrrädern, sofern ein autorisierter Fachhändler eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt und eine Garantie gewährt. Die angeschafften speziellen Fahrradtypen können kostenlos an Menschen mit Behinderung verliehen werden.

Zusätzliche Sach- und Honorarkosten können nur in Verbindung mit der Anschaffung oder Anmietung von speziellen Fahrrädern beantragt werden. Jede Einrichtung oder Dienst kann in der zweijährigen Laufzeit des Förderangebotes maximal zwei Förderungen erhalten.

Hier geht's zur Förderung.

Alle landesweiten Förderungen je Bundesland.

Wähle dein Bundesland hier aus und scrolle direkt zum Abschnitt, um Infos zur aktuellen Förderungssituationen zu erhalten.

Schnellübersicht: Anhand der grünen und roten Punkte am entsprechenden Bundesland kannst du sehen, ob eine Förderung vorhanden ist.

Grün bedeutet ja, Rot bedeutet nein.

Baden-Württemberg

Die Grafik zeigt das Landeswappen von Baden-Württemberg.

Im Bundesland Baden-Württemberg können Unternehmen, privatrechtliche Körperschaften, Freiberufler und Vereine einen Zuschuss von 25 %, maximal jedoch 2.500 €, für den Kauf von Lastenanhängern mit E-Antrieb erhalten. Hier geht's zur Förderung.

Bayern

Die Grafik zeigt das Landeswappen von Bayern.

In Bayern gibt es aktuell vor allem kommunale Förderprogramme in Städten wie München, Regensburg, Ismaning und Kempten. Es gibt keine landesweite Förderung.

Berlin

Die Grafik zeigt das Landeswappen von Berlin.

In Berlin sind aktuell leider keine spezifischen Förderungen für Lastenräder verfügbar.

Brandenburg

Die Grafik zeigt das Landeswappen von Brandenburg.

In Brandenburg können Privatpersonen, Unternehmen und Gewerbetreibende bis zu 4.000,00 Euro Förderung für den Kauf von E-Lastenrädern, Lastenrädern ohne E-Antrieb oder Fahrradanhängern erhalten. Hier geht's zur Förderung.

Bremen

Die Grafik zeigt das Landeswappen von Bremen.

Bremen bietet Privatpersonen, Kleinstunternehmen und Vereinen eine Förderung von bis zu 1.000,00 Euro für den Kauf von Elektro-Lastenrädern, Lastenrädern ohne E-Antrieb oder Anhängern mit und ohne E-Antrieb an. Hier geht's zur Förderung.

Hamburg

Die Grafik zeigt das Landeswappen von Hamburg.

Für Hamburg liegen aktuell keine spezifischen Informationen zu Förderungen für Lastenräder vor.

Hessen

Die Grafik zeigt das Landeswappen von Hessen.

In Hessen können Privatpersonen bis zu 1.000,00 Euro Förderung für den Kauf von Elektro-Lastenrädern und 500,00 Euro für Lastenanhänger und Lastenfahrräder ohne E-Antrieb erhalten.

Achtung: Aktuell werden bis auf Weiteres keine weiteren Neuanträge mehr angenommen. Wann Neuanträge wieder möglich sind, kannst du auf der Website überprüfen. Wir halten dich hier ebenfalls auf dem Laufenden. Hier geht's zur Förderung.

Mecklenburg-Vorpommern

Die Grafik zeigt das Landeswappen von Mecklenburg-Vorpommern.

Für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell keine spezifischen Informationen zu Förderungen für Lastenräder verfügbar.

Niedersachsen

Die Grafik zeigt das Landeswappen von Niedersachsen.

In Niedersachsen war eine Förderung von bis zu 800,00 Euro für den Kauf von Elektro-Lastenrädern oder 400,00 Euro für Lastenräder ohne E-Antrieb möglich, allerdings ist das Kontingent aktuell ausgeschöpft. Hier geht's zur Förderung für Privatpersonen und hier zur Förderung für Unternehmen. Wann wieder neue Fördermittel zur Verfügung stehen, bleibt noch abzuwarten.

Nordrhein-Westfalen

Die Grafik zeigt das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen.

Unternehmen, Kommunen, Freiberufler und juristische Personen in Nordrhein-Westfalen können bis zu 4.200,00 Euro (!) Förderung für den Kauf von E-Lastenrädern erhalten. Hier geht's zur Förderung.

Auch die NRW-Bank fördert selbstständige, Unternehmer, Kommunen und Gewerbe beim Kauf von Lastenrädern. Die aktuellen Konditionen kannst du hier einsehen.

Rheinland-Pfalz

Die Grafik zeigt das Landeswappen von Rheinland-Pfalz.

Für Rheinland-Pfalz liegen aktuell keine spezifischen Informationen zu Förderungen für Lastenräder vor.

Saarland

Die Grafik zeigt das Landeswappen des Saarlands.

Im Saarland können Privatpersonen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen Förderungen für den Kauf von E-Lastenrädern oder Lastenfahrrädern ohne E-Antrieb in Anspruch nehmen. Hier geht's zur Förderung.

Sachsen

Die Grafik zeigt das Landeswappen von Sachsen.

In Sachsen können Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen bis zu 1.500,00 Euro Förderung für den Kauf von Lastenrädern erhalten. Hier geht's zur Förderung.

Sachsen-Anhalt

Die Grafik zeigt das Landeswappen von Sachsen-Anhalt.

In Sachsen-Anhalt werden Lastenräder aktuell nicht landesweit gefördert.

Schleswig-Holstein

Die Grafik zeigt das Landeswappen von Schleswig-Holstein.

Schleswig-Holstein bietet momentein keine landesweite Lastenrad Förderung an.

Thüringen

Die Grafik zeigt das Landeswappen von Thüringen.

Auch Thüringen verfügt aktuell über keine landesweite Lastenrad Förderung.

Lastenrad Förderungen je Stadt.

Nicht nur Bundesländer bieten Förderungen an. Vor allem Städte und Kommunen machen den großteil der Fördergeber aus. Um von einer Förderung profitieren zu können, musst du in der jeweiligen Stadt bzw. im Einzugsgebiet gemeldet sein.

Aachen

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Aachen.

Seit Mitte 2022 gibt es das aktualisierte „Lastenrad-Förderprogramm Aachen“.

Es richtet sich insbesondere an Familien aus Aachen, offizielle Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt.

Beim Kauf eines Lastenrades ohne Elektroantrieb wird ein Zuschuss von 1.000,00 Euro gewährt, während für E-Lastenräder ein Zuschuss von 1.600 Euro vorgesehen ist. Inhaber*innen des Aachen-Passes können zudem einen Sozialbonus in Höhe von 1.000,00 Euro in Anspruch nehmen.

Zu den förderfähigen Modellen gehören zwei- oder dreirädrige Lastenfahrräder, die weder eine Zulassung noch eine Versicherung benötigen, und die entweder mit oder ohne elektrische Tretunterstützung ausgestattet sind. E-Pedelecs sollten eine Motorleistung von maximal 250 Watt haben und die Lastenfahrräder sollten eine Mindestzuladung von 40 Kilogramm tragen können.

Hier geht's zur Förderung.

Augsburg

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Augsburg.

Augsburg initiierte eine Unterstützung für Lastenräder unter dem Slogan „AUGSBURG ATMET - Für ein besseres Stadtleben“. Gefördert wurden Einzelpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die gemeinsam ein Lastenrad nutzten. Sowohl das Leasen als auch der Kauf von Cargobikes konnten mit bis zu 1.000,00 Euro pro Antrag unterstützt werden. Dabei war die Hälfte der Fördersumme speziell für Gruppen vorgesehen, die ein Lastenrad gemeinschaftlich verwenden wollten.

Das Augsburger Förderprogramm startete im Sommer 2019 und war innerhalb von nur drei Wochen vollständig ausgenutzt. Momentan steht keine Kaufunterstützung zur Verfügung.

Bei Einführung eines neuen Förderprogramms wird diese Information hier aktualisiert.

Hier geht's zur Förderung.

Bamberg

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Bamberg.

Auch im Jahr 2023 stehen durch die „Richtlinie zur Unterstützung von Elektromobilität und Fahrradanhängern“ finanzielle Hilfen zur Verfügung. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Bamberg. Unterstützt werden S-Pedelecs und Lasten-Pedelecs mit einem Zuschuss von 25 Prozent der Nettoanschaffungskosten, jedoch höchstens 300,00 Euro. Dasselbe gilt für Fahrradanhänger.

Die Lastenräder müssen eine Mindestzuladung von 40 Kilogramm aufweisen und dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h nicht überschreiten.

Hier geht's zur Förderung.

Bielefeld

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Bielefeld.

Bis Oktober 2021 bot Bielefeld mit der „Unterstützungsrichtlinie für die Abmeldung von privat genutzten PKW“ finanzielle Anreize für die Anschaffung von E-Bikes oder E-Lastenrädern. Dieses Angebot galt nur für Privatpersonen. Bei Vorlage eines Nachweises über den Bezug von Ökostrom im Haushalt konnten Antragsteller einen Zuschuss von bis zu 1.000,00 Euro erhalten.

Wir halten dich auf dem Laufenden, falls diese Unterstützung erneut angeboten wird.

Bonn

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Bonn.

In Bonn gibt es aktuell kein spezifisches Förderprogramm für Lastenräder. Allerdings können Interessierte das oben gelistete landesweite „progres.nrw“-Programm im Bereich „Emissionsarme Mobilität“ nutzen. Hierbei können Gewerbetreibende in NRW bis 2024 maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten, dabei höchstens jedoch 2.100,00 Euro, beantragen. 

Auch für Kommunen besteht die Möglichkeit, Fördermittel zu erhalten, wobei sie bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch nicht mehr als 4.200 Euro, erstattet bekommen. Das Bundesland gewährt zudem für Lastenräder ohne Elektroantrieb einen Zuschuss von 500,00 Euro.

Falls die Stadt Bonn zukünftig eigene Förderrichtlinien einführt, halten wir dich auf dem Laufenden.

Braunschweig

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Braunschweig.

In Braunschweig profitieren Gewerbetreibende, Selbstständige, Stiftungen, Genossenschaften, Vereine und öffentliche Institutionen von der Lastenrad-Förderung. Allerdings sind Privatpersonen von dieser Unterstützung ausgeschlossen.

Die Stadt unterstützt den Erwerb von Lastenrädern, die weder eine Zulassung noch eine Versicherung benötigen und ohne elektrische Unterstützung auskommen, sowie von Lasten-Pedelecs, die eine elektrische Unterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h bieten. Beim Kauf eines nicht-elektrischen Lastenrads können Antragsteller 25 Prozent der Netto-Kosten, maximal jedoch 500,00 Euro, als Förderung erhalten. 

Für elektrisch unterstützte Lastenräder liegt der Zuschuss ebenfalls bei 25 Prozent der Netto-Kosten, jedoch bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 Euro. Wichtig dabei ist, dass das Lastenrad vor der Antragsstellung noch nicht erworben wurde.

Hier geht's zur Förderung.

Darmstadt

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Darmstadt.

In Darmstadt gibt es aktuell keine spezielle Förderung für Lastenräder durch die Stadt selbst. Daher können sich die Einwohner von Darmstadt seit dem Frühjahr 2023 an das Hessische Ministerium wenden, um von der landesweiten Förderrunde zu profitieren, die mit einem Budget von 1,5 Millionen Euro für Lastenräder ausgestattet ist.

Hier geht's zur Förderung.

Dortmund

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Dortmund.

Im Winter 2021 unterstützte die Stadt Dortmund umweltfreundliche Fortbewegungsmittel im Zuge der „UmsteiGERN-Initiative für eine emissionsarme Innenstadt“, einschließlich E-Lastenrädern. Diese Förderung richtete sich nur an Privatpersonen, wobei jeder Haushalt einen Pauschalbetrag von 1.000,00 Euro erhalten konnte. 

Die geförderten E-Lastenräder mussten speziell für den Transport von Lasten konzipiert sein und entweder zwei oder drei Räder haben. Zudem sollten sie eine Motorleistung von höchstens 250 Watt und eine unterstützte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten.

Falls es zukünftige Updates zu dieser Förderung gibt, halten wir dich auf dem Laufenden.

Dresden

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Dresden.

Die Stadt Dresden bietet neben der oben gelisteten landesweiten Förderung Sachsens aktuell keine eigene Lastenrad-Förderung. Somit werden neben Vereinen, Kommunen, kleinen und mittelgroßen Unternehmen momentan keine Privatpersonen gefördert.

Duisburg

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Duisburg.

Die Stadt Duisburg hat ein Förderprogramm ins Leben gerufen, um die Mobilitätsemissionen zu reduzieren und den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel wie Fahrräder und den öffentlichen Personennahverkehr zu fördern. Dies ist ein grundlegender Teil der lokalen Verkehrswende. Die Stadt fördert den Kauf von Fahrrädern, die der Straßenverkehrsordnung entsprechen und entweder mit oder ohne Elektromotor und Transportkapazität (z.B. Lastenräder) ausgestattet sind. 

Sport- und Freizeitfahrräder sowie solche mit Motoren, die Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind nur Personen mit Hauptwohnsitz in Duisburg. Das Fahrrad darf vor Beantragung der Förderung noch nicht gekauft worden sein. Die Förderhöhe beträgt pauschal 20% des Kaufpreises, wobei die maximale Fördersumme 500,00 Euro beträgt. Das Fahrrad muss mindestens 36 Monate vom Käufer genutzt werden. Das Programm trat am 01.12.2022 in Kraft und Anträge können bei der Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Duisburg eingereicht werden.

Hier geht's zur Förderung.

Düsseldorf

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Düsseldorf.

Die „Unterstützungsrichtlinie für Lastenräder der Stadt Düsseldorf“ richtet sich an Privatpersonen, die in Düsseldorf ihren Hauptwohnsitz haben, sowie an Vereine, kleine Unternehmen, Selbstständige, freiberuflich Tätige und bestimmte Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen. Aktuell wird diese Richtlinie überarbeitet.

Bisher konnten Antragsteller bis zu 50 Prozent der Kaufkosten erstattet bekommen, wobei die Obergrenze bei 2.500,00 Euro für Lastenräder und 3.000,00 Euro für Gespanne lag. Zu den förderfähigen Fahrzeugen zählten Lastenräder und -Pedelecs, die ein Transportvolumen von mindestens einem Kubikmeter und eine Nutzlast von bis zu 150 Kilogramm aufweisen.

Sobald die aktualisierte Förderrichtlinie verabschiedet ist, halten wir dich auf dem Laufenden.

Erlangen

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Erlangen.

Die aktive Unterstützung durch die „Richtlinie der Stadt Erlangen für Zuschüsse zur Anschaffung von Lastenfahrrädern, Lastenpedelecs, Fahrradanhängern, Fahrradlastenanhängern und Therapierädern 2022“ ist momentan immer noch in Kraft.

Berechtigt für diese Förderung sind Einwohner von Erlangen, Selbstständige, Geschäftsleute sowie gemeinnützige Vereine und Initiativen.

Es werden Zuschüsse von bis zu 1.200,00 Euro für Lastenfahrräder und bis zu 1.600,00 Euro für elektrische Lastenfahrräder angeboten. Zusätzlich gibt es Boni für Familien und sozial Benachteiligte sowie einen Ökostrom-Bonus von 300,00 Euro für das Laden des E-Lastenfahrrads.

Hier geht's zur Förderung.

Essen

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Essen.

Seit dem Frühjahr 2022 läuft in Essen das „Unterstützungsprogramm für den Erwerb von Lastenrädern für Privatnutzer“. Dieses Programm steht sowohl Einzelpersonen als auch gemeinschaftlichen Nutzern in Essen offen.

Antragsteller können eine Unterstützung von 20 Prozent des Gesamtkaufpreises erhalten, wobei der maximale Zuschuss bei 500,00 Euro pro Lastenfahrrad liegt.

Zum Kreis der förderfähigen Fahrzeuge zählen brandneue Lastenräder und Lasten-Pedelecs. Diese sollten speziell für den Transport von Lasten und Kindern entwickelt sein. Weiterhin sollten sie über fest integrierte, standardisierte Transporteinrichtungen verfügen und entweder eine Tragfähigkeit von mindestens 150 Kilogramm oder ein Transportvolumen von wenigstens einem Kubikmeter aufweisen.

Hier geht's zur Förderung.

Frankfurt

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Frankfurt.

Das Unterstützungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main für Lastenräder kam sowohl Einzelpersonen als auch kleinen Betrieben und Vereinen zugute. Die Förderrunde begann am 15. Februar 2021 und direkt schon am selben Vormittag waren die Mittel vergriffen. Seit 2021 sind über einen Dreijahreszeitraum insgesamt 600.000,00 Euro (jährlich 200.000,00 Euro) für dieses Programm vorgesehen. 

Aufgrund der hohen Nachfrage und der langen Warteliste wurden die für 2023 geplanten Gelder vorzeitig freigegeben. Die Förderung umfasste 500,00 Euro für muskelbetriebene Lastenräder und 1.000,00 Euro für elektrisch unterstützte Modelle.

Zum Programm zugelassen waren brandneue Lastenräder, sowohl mit als auch ohne Elektroantrieb (bis zu 25 km/h), die eine Mindestlast von 40 Kilogramm tragen können.

Sobald neue Fördermittel verfügbar sind, halten wir dich auf dem Laufenden.

Freiburg

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Freiburg.

Neben der landesweiten Förderung Baden-Württembergs (oben verlinkt) bietet die Stadt Freiburg momentan keine eigene Lastenrad-Förderung an. Sobald sich dies ändern, werden wir dich hier informieren.

Fürth

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Fürth.

Die Stadt hat zwei Unterstützungsrichtlinien veröffentlicht: eine für Geschäftsleute und eine für Einzelpersonen. Zu den Einzelpersonen gehören auch Gemeinschaften von Privathaushalten, Stiftungen, Genossenschaften sowie eingetragene Vereine und öffentliche Einrichtungen aus Fürth. 

Die Unterstützung liegt bei maximal 500,00 Euro für Lastenfahrräder und 800,00 Euro für Kombinationen. Elektrisch unterstützte Lasten-Pedelecs erhalten bis zu 1.000,00 Euro, während Kombinationen bis zu 1.300,00 Euro bekommen. Einzelne Anhänger werden mit 300,00 Euro unterstützt. Die maximale Fördersumme ist auf 25 Prozent der Netto-Kaufkosten begrenzt.

Geschäftsleute müssen eine Bestätigung gemäß den Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorlegen. Die Fördermittel für Einzelpersonen sind bereits ausgeschöpft. Bei neuen Unterstützungsangeboten halten wir dich auf dem Laufenden.

Hier geht's zur Förderung.

Gütersloh

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Gütersloh.

Das „Unterstützungsprogramm für Lastenräder“ war für erwachsene Bürger mit festem Wohnsitz in Gütersloh sowie für gemeinschaftliche Nutzer gedacht. Bei einem Kauf konnten bis zu 30 Prozent des Gesamtkaufpreises subventioniert werden. Für ein elektrisches Lastenrad lag der Höchstbetrag bei 1.000,00 Euro, während für ein rein manuell betriebenes Lastenrad bis zu 500,00 Euro und für Lasten- oder Kinderanhänger bis zu 100,00 Euro erstattet wurden.

Die geförderten Lastenräder sollten über integrierte, standardisierte Transporteinrichtungen verfügen. Sie mussten ein Transportvolumen von mindestens 140 Litern und eine Tragfähigkeit von mindestens 40 Kilogramm aufweisen. Sowohl ein- als auch mehrspurige Modelle kamen für die Förderung in Frage.

Das Programm lief bis Ende 2022 aus. Bei Verfügbarkeit neuer Fördermittel werden wir hier entsprechende Informationen bereitstellen.

Hannover

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Hannover.

Personen, die in Hannover wohnen, sowie Unternehmen und Kommunen aus der Region können von der Lastenrad-Förderung Niedersachsens profitieren (Details siehe oben). Seit dem 22.09.2021 gibt es für den Erwerb eines Elektro-Lastenrades einen Zuschuss von 800,00 Euro und für ein Lastenfahrrad ohne Motorunterstützung bis zu 400,00 Euro. Eine eigene Förderung bietet die Stadt Hannover aktuell leider nicht an.

Heidelberg

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Heidelberg.

Die Stadt hat das „Umweltmobil-Förderprogramm“ ins Leben gerufen, um Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Heidelberg zu fördern. Beim Kauf eines neuen Elektro-Lastenrades können bis zu 500,00 Euro erstattet werden, vorausgesetzt, du nutzt nachweislich grünen Strom aus erneuerbaren Energien. Für ein klassisches, muskelbetriebenes Lastenfahrrad sind bis zu 300,00 Euro Förderung möglich. 

Entscheidest du dich für den Kauf eines neuen Lastenanhängers, kannst du mit einer Unterstützung von bis zu 100,00 Euro rechnen.

Sowohl Elektro-Lastenräder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h als auch S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h erreichen, sind förderfähig. Das Gleiche gilt für traditionelle Lastenräder, die ohne elektrische Unterstützung auskommen. Die Mindestzuladung sollte bei den Rädern 40 Kilogramm und bei den Anhängern 30 Kilogramm betragen.

Bislang wurde kein Enddatum für dieses Förderprogramm festgelegt. Hier geht's zur Förderung.

Ingolstadt

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Ingolstadt.

Das Unterstützungsprogramm von Ingolstadt für Lastenräder half den Einwohnern beim Erwerb oder Leasing von ein- oder mehrspurigen Lastenfahrrädern, die weder eine Zulassung noch eine Versicherung benötigen, sowohl mit als auch ohne elektrische Tretunterstützung. 

Es wurden 25 Prozent der Netto-Kauf- oder Leasingkosten übernommen, wobei der maximale Zuschuss für Lasten-Pedelecs und Lastenfahrräder bei 750,00 Euro lag.

Es gibt eine vorgeschriebene Mindestzuladung von 125 Kilogramm. Zudem muss die Transportfläche fest in die Rahmenstruktur integriert sein.

Hinweis: Der Fördertopf ist aufgrund der großen Nachfrage leider schon ausgeschöpft. Neu eingereichte Anträge kommen daher momentan auf eine Warteliste und werden nur berücksichtigt, wenn bereits zugesagte Fördergelder nicht abgerufen werden.

Hier geht's zur Förderung.

Karlsruhe

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Karlsruhe.

Karlsruhe hat ein „Programm zur Förderung von gewerblichen Lastenrädern“ ins Leben gerufen, das speziell Unternehmen mit Sitz in Karlsruhe unterstützt.

Unternehmen können einen Zuschuss von 25 Prozent des Anschaffungspreises erhalten, wobei der Höchstbetrag bei 2.500,00 Euro für den Erwerb eines E-Lastenrades oder eines E-Lastenanhängers liegt. Interessanterweise konnte diese Förderung mit der des Bundesumweltministeriums kombiniert werden, wodurch ein Gesamtzuschuss von bis zu 50 Prozent des Kaufpreises, jedoch nicht mehr als 5.000,00 Euro, erzielt werden konnte.

Um in den Genuss der Kaufprämie zu kommen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen: Ein positiver Bescheid von der BAFA, eine Ausrüstung gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), eine elektrische Unterstützung beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h und eine Nenndauerleistung von 250 Watt.

Die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, endet am 15. Oktober 2023. Hier geht's zur Förderung.

Kiel

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Kiel.

In Kiel konnten Bürger vom landesweiten Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ profitieren. Allerdings endete die Option auf einen Zuschuss bereits im Jahr 2021. Privatpersonen konnten bis zu 50 Prozent des Anschaffungspreises, jedoch nicht mehr als 400,00 Euro, als Förderung erhalten.

Sobald es Neuigkeiten zu weiteren Fördermöglichkeiten gibt, halten wir dich auf dem Laufenden.

Köln

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Köln.

Das „Unterstützungsprogramm für den Erwerb von Lastenrädern“ war speziell für kleine Unternehmen, Vereinigungen und Gruppen von Privatpersonen, wie Wohn- oder Eigentümergemeinschaften in Köln, konzipiert. Beim Kauf konnte man eine Prämie von bis zu 2.500,00 Euro für ein Lastenrad und bis zu 3.000,00 Euro für Kombinationen erhalten.

Die geförderten Lastenräder, ob mit oder ohne elektrische Unterstützung, sollten ein Transportvolumen von mindestens einem Kubikmeter haben und entweder eine Tragfähigkeit von 150 Kilogramm oder eine Zuladung von mindestens 50 Kilogramm bieten. Ähnliche Kriterien galten auch für die Anhänger.

Das Angebot wurde mittlerweile eingestellt. Bei Einführung neuer Fördermaßnahmen halten wir dich auf dem Laufenden.

Krefeld

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Krefeld.

Das Unterstützungsprogramm „Umweltbewusstes Wohnen in Krefeld“ hatte ein Budget von 150.000,00 Euro speziell für Lastenräder. Es richtete sich an Einwohner von Krefeld, gemeinnützige Einrichtungen, einschließlich kirchlicher Organisationen, sowie registrierte Vereine, die ein traditionelles oder elektrisches Lastenfahrrad oder einen Lastenanhänger erwerben wollten.

Es wurden Zuschüsse in Höhe von 40 Prozent des Kaufpreises gewährt, wobei der maximale Betrag 2.500,00 Euro betrug.Die zu fördernden Artikel sollten über eine fest verbaute Transportmöglichkeit mit einer Mindesttragfähigkeit von 30 Kilogramm verfügen.

Das zur Verfügung gestellte Budget wurde bereits vollständig aufgebraucht. Bei Verfügbarkeit neuer Fördermittel in Krefeld halten wir dich auf dem Laufenden.

Leipzig

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Leipzig.

In den Jahren 2019 und 2020 bot die Stadt Leipzig ein spezielles Förderprogramm an. Dieses richtete sich an Unternehmen und Tagespflegepersonen, während Vereine und Privathaushalte von der Förderung ausgeschlossen waren.

Mit einem Gesamtbudget von 150.000,00 Euro war die Fördersumme rasch verbraucht. 2021 wurde die Leipziger Unterstützung für Lastenräder unter Verweis auf staatliche und bundesweite Förderprogramme vorübergehend eingestellt. Sobald es Aktualisierungen oder Neuerungen zu diesem Programm gibt, werden wir dich umgehend informieren.

Lübeck

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Lübeck.

Bis Ende 2021 konnten in Lübeck durch das landesweite Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ finanzielle Unterstützungen für den Kauf von Lastenrädern in Anspruch genommen werden. Dieses Angebot galt nur für Privatpersonen. Beim Erwerb eines Lastenrads, ob mit oder ohne Elektroantrieb, konnten bis zu 50 Prozent des Kaufpreises, jedoch höchstens 400,00 Euro, als Zuschuss beantragt werden.

Sobald neue Fördersätze verfügbar sind, halten wir dich hier auf dem Laufenden.

Mannheim

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Mannheim.

Die „Förderrichtlinien von Mannheim zur Unterstützung beim Kauf von Lastenrädern für den Privatgebrauch und für gemeinnützige Zwecke“ waren speziell für Mannheimer Bürger und Organisationen mit gemeinnützigen Zielen konzipiert.

Antragsteller konnten 25 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, wobei die Obergrenze bei 500,00 Euro für ein Lastenfahrrad und bei 1.000,00 Euro für ein elektrisches Lastenfahrrad lag. Zusätzlich gab es einen Umweltbonus von 500,00 Euro, wenn in deinem Haushalt kein Auto vorhanden war oder eines verkauft wurde. Gefördert wurden Fahrräder, die speziell für den Transport von Personen und Gütern entwickelt wurden.

Das zur Verfügung gestellte Budget für diese Förderung ist bereits verbraucht. Sollte es eine Fortsetzung des Programms geben, werden wir hier darüber berichten.

Sobald neue Fördersätze verfügbar sind, wird dieser Artikel aktualisiert.

Mainz

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Mainz.

In Mainz sind es nicht die städtischen Behörden, sondern die Stadtwerke, die den Kauf von E-Cargobikes finanziell unterstützen. Das Angebot richtet sich an Privatleute und Geschäftsinhaber, die entweder in Mainz wohnen oder dort arbeiten und im Versorgungsbereich der Mainzer Netze GmbH liegen. Beim Kauf eines brandneuen Elektro-Lastenrades, das Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h oder sogar bis zu 45 km/h (für S-Lasten-Pedelecs) erreichen kann und eine Mindestlast von 50 Kilogramm trägt, wird ein einmaliger Zuschuss von 600,00 Euro gewährt.

Lastenräder, die nachträglich mit einem Elektroantrieb ausgestattet wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Programm läuft bereits seit dem 1. Januar 2021. Ein wesentliches Kriterium für die Förderung ist, dass die Kunden Ökostrom von den Mainzer Stadtwerken beziehen. Pro Jahr kann jeder Kunde nur für ein E-Lastenrad einen Zuschuss erhalten. Die Kombination dieses Förderprogramms mit anderen Lastenrad-Förderungen ist nicht gestattet.

Hier geht's zur Förderung.

München

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt München.

Durch das „Antriebs-Förderprogramm für Klimaneutralität“ in München können Interessierte eine finanzielle Unterstützung beim Erwerb eines Lastenrades oder eines Fahrradanhängers erhalten. Dieses Angebot richtet sich an Einzelpersonen, Firmen, Selbstständige, Vereinigungen, Kooperativen und Wohnungseigentümergemeinschaften. 

Die finanzielle Unterstützung deckt 25 Prozent der Nettoanschaffungskosten ab, wobei für Fahrradanhänger ein Höchstbetrag von 250,00 Euro gilt. Für Lastenfahrräder sind es 500,00 Euro und für elektrisch unterstützte Lastenräder 750,00 Euro. Besitzer des „München Pass“ profitieren von einem doppelten Fördersatz als Sozialbonus.

Das zu fördernde Lastenfahrrad oder elektrisch unterstützte Lastenfahrrad sollte entweder über drei Räder verfügen oder für eine Mindestzuladung von 40 Kilogramm konzipiert sein.

Hier geht's zur Förderung.

Mönchengladbach

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Mönchengladbach.

In Mönchengladbach konnten Einwohner beim Kauf eines Lastenrades oder Fahrradanhängers für private Nutzung von einer städtischen Förderung profitieren. Für konventionelle Lastenräder gab es einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten, allerdings nicht mehr als 1.500,00 Euro. Bei E-Lastenrädern lag die maximale Fördersumme bei 2.500,00 Euro, wobei ebenfalls 50 Prozent der Kosten übernommen wurden. 

Fahrradanhänger konnten mit bis zu 1.000,00 Euro oder 50 Prozent der Kosten gefördert werden. Dabei mussten Lastenräder mindestens 40 Kilogramm und Anhänger mindestens 20 Kilogramm tragen können.

Das Programm lief bis zum 30. September 2022. Bei Aktualisierungen der Förderrichtlinie halten wir dich auf dem Laufenden.

Münster

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Münster.

Im Jahr 2020 hat Münster Erwachsene und private Gemeinschaften, die in der Stadt ansässig sind, mit einem Budget von 250.000,00 Euro beim Erwerb von Lastenrädern und Anhängern finanziell unterstützt (zur Förderung). Es wurden Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent des Kaufpreises gewährt, wobei der Höchstbetrag für Lastenräder 750,00 Euro und für Anhänger 100,00 Euro betrug.

Bereits nach drei Wochen waren die für 2020 bereitgestellten Mittel aufgebraucht. Für 2021 wurden keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt und seit dem sind noch keine neuen Fördermaßnahmen der Stadt Münster bekannt. Bei Einführung eines neuen Förderprogramms in Münster halten wir dich auf dem Laufenden.

Nürnberg

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Nürnberg.

Durch das „Unterstützungsprogramm für Lastenfahrräder der Stadt Nürnberg“ hatten Einzelpersonen, Wohngruppen (aus Privathaushalten), gemeinnützige Organisationen und Gemeinschaften die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für den gemeinsamen Gebrauch oder die kostenlose Ausleihe zu erhalten. Für Lastenfahrräder, die rein durch Muskelkraft angetrieben werden, wurde ein Zuschuss von 500,00 Euro gewährt, während für elektrisch unterstützte Lastenfahrräder ein Betrag von 1.000,00 Euro vorgesehen war.

Das Programm umfasste sowohl ein- als auch zweispurige Lastenfahrräder, die keine Zulassung oder Versicherung benötigten, mit oder ohne elektrische Tretunterstützung. Auch elektrisch unterstützte Lastenfahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h waren förderfähig, vorausgesetzt, sie konnten eine Mindestlast von 40 Kilogramm tragen.
Wir halten dich auf dem Laufenden, sobald ein neues Förderprogramm verfügbar ist.

Oldenburg

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Oldenburg.

Im Juni 2022 stellte die Stadt Oldenburg ein Fördervolumen von 100.000,00 Euro für die Anschaffung von Lastenrädern bereit. Diese Unterstützung lieft insgesamt für zwei Jahre und galt für Einwohner, Vereine, Organisationen sowie für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.

Die Stadt Oldenburg übernahm 50 Prozent der Kosten für den Kauf eines Lastenrades, wobei der Zuschuss auf maximal 800,00 Euro begrenzt war. Für elektrisch unterstützte Lastenräder, also Lasten-Pedelecs und Lasten-E-Bikes, wurden bis zu 33 Prozent der Kosten, jedoch höchstens 1.200,00 Euro, erstattet. Auch Fahrradanhänger wurden mit bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 150 Euro, gefördert.

Das bereitgestellte Budget wurde vollständig ausgenutzt. Bei Verfügbarkeit weiterer Fördermittel werden wir entsprechend informieren.

Osnabrück

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Osnabrück.

2020 legte die Stadt Osnabrück ein Lastenrad-Förderprogramm mit einem Budget von 200.000,00 Euro auf, welches im Juli desselben Jahres um weitere 200.000,00 Euro erhöht wurde. Einwohner von Osnabrück sowie registrierte oder gemeinnützige Organisationen konnten 33 Prozent der Kaufkosten erstattet bekommen, wobei die Förderung bei Lastenrädern auf 750,00 Euro und bei Lasten-Pedelecs auf 2.000,00 Euro begrenzt war. 

Kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit Geschäftssitz oder Zweigstelle in Osnabrück erhielten bis zu 25 Prozent der Kosten zurück, wobei die Obergrenze bei Lastenrädern 500,00 Euro und bei Lasten-Pedelecs 1.500,00 Euro betrug.

Das zur Verfügung gestellte Budget wurde inzwischen vollständig in Anspruch genommen. Bei erneuter Verfügbarkeit von Fördermitteln werden wir dich an dieser Stelle informieren.

Regensburg

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Regensburg.

Das „Unterstützungsprogramm für Elektromobilität der Stadt Regensburg“ richtet sich an Firmen, Handelsbetriebe, freischaffende Individuen, Non-Profit-Organisationen und Bürger von Regensburg. Es bietet einen Zuschuss von 25 Prozent des Netto-Anschaffungspreises. Dabei liegt die maximale Förderung bei 600,00 Euro für ein Lastenfahrrad, 1.000,00 Euro für ein elektrisch unterstütztes Lastenfahrrad und 200,00 Euro für einen Fahrradanhänger.

Es ist vorgesehen, dass die Batterien ausschließlich mit CO2-neutral erzeugter Energie aus erneuerbaren Quellen geladen werden, die entweder direkt in Regensburg erworben oder von einer eigenen Photovoltaik-Anlage bezogen wird. Antragsstellungen sind lediglich auf dem postalischen Weg durchzuführen.

Ein konkretes Ende des Förderprogramms wurde bisher nicht festgelegt. Hier geht's zur Förderung.

Stuttgart

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Stuttgart.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat die Förderinitiative „Unterstützung für E-Lastenräder für Stuttgarter Familien 2022/2023“ ins Leben gerufen. Diese richtet sich an Stuttgarter Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die sich für den Kauf eines E-Lastenrades entscheiden, welches nicht schneller als 25 km/h fährt. Für das Jahr 2023 ist eine Basisförderung von 600,00 Euro vorgesehen. 

Zusätzlich gibt es für Bürger mit niedrigem Einkommen den „Sozialbonus“. Wenn nach dem Kauf des E-Lastenrades im geförderten Haushalt kein Auto mehr registriert ist oder ein Fahrzeug ohne Ersatz abgemeldet wurde, gibt es nach drei Jahren einen zusätzlichen Bonus von 500,00 Euro.

Somit kann die maximale Förderung im Jahr 2023 bis zu 2.100,00 Euro betragen. Die Unterstützung wird gewährt, solange die bereitgestellten Mittel vorhanden sind.

Hier geht's zur Förderung.

Stuttgart ist eine der wenigen Städte, die historisch gesehen mehrere Förderungen angeboten haben. Schon mit der 2019 gestarteten „E‐Zweirad Umweltprämie“ hat die Stadt E-Bikes gefördert. Das Programm lief zwei Jahre und wurde anschließend jedoch nicht mehr erneuert.

Wiesbaden

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Wiesbaden.

Beim Kauf von Lastenrädern konnten Anwohner Wiesbadens zwei Jahre lang von der kummunalen Förderung profitieren. Lastenräder ohne elektrische Unterstützung konnten mit bis zu 25 Prozent des Kaufpreises, jedoch höchstens mit 500,00 Euro, bezuschusst werden. Bei Lastenrädern mit Elektroantrieb lag die maximale Fördersumme bei 1.000,00 Euro, bei ebenfalls bis zu 25 Prozent des Kaufpreises.

Aktuell ist die Förderung jedoch nicht mehr erhältlich. Die Fördermittel wurden ausgeschöpft. Sobald es zu einer Neuauflage kommt, werden wir dich hier informieren.

Würzburg

Die Grafik zeigt das Logo der Stadt Würzburg.

Im Rahmen ihres „Sauber Mobil“-Konzepts, welches Teil des Masterplans „Green-City Würzburg“ ist, unterstützte die Stadt Würzburg den Erwerb von Lasten-Pedelecs. Seit Ende 2022 ist dieses Programm jedoch nicht mehr aktiv. Die Förderung stand Privatpersonen, Geschäftsbetrieben, Unternehmen, Freiberuflern, gemeinnützigen Vereinen sowie öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zur Verfügung. Die Unterstützung belief sich auf 20 Prozent der Netto-Kaufkosten, wobei der Höchstbetrag bei 700,00 Euro lag. 

Durch den Familien-Bonus konnte die Förderung auf bis zu 40 Prozent der Netto-Kosten ansteigen, allerdings nicht mehr als 1.000,00 Euro. Zudem wurde ein „Sauber Mobil Bonus“ in Höhe von 300,00 Euro gewährt, wenn ein Auto abgeschafft wurde oder für Haushalte, die gänzlich ohne Auto auskamen.

Aktuell ist nicht vorgesehen, das Förderprogramm erneut ins Leben zu rufen.

Unser Fazit.

Die Unterstützung beim Kauf oder Leasing von Lastenrädern und Anhängern stellt eine wichtige Initiative dar, um nachhaltige Mobilität zu fördern. Durch solche Anreize wird nicht nur die Umweltbelastung reduziert, sondern auch die Attraktivität umweltfreundlicher Transportmittel gesteigert.

Die BAFA-Förderung ist zwar bundesweit erhältlich, gefördert werden aber keine Privatpersonen. Daher lohnt sich, auch die Förderungen auf landes- und kommunalebene und anzuschauen. Weil Fördertöpfe oft binnen Wochen ausgeschöpft sind, lohnt es sich schnell zu sein und regelmäßig auf dieser Seite vorbeizuschauen. Wir aktualisieren diese Übersicht laufend, damit du immer auf dem letzten Stand der aktuellen Förderungen bist und die besten Angebote in Betracht ziehen kannst.

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